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Gutachten - Pflegegutachten - pflegerisches Gutachten

Als Sachverständige im Fachbereich Gesundheitswesen, Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege habe ich mich insbesonders auf die Kinder- und Jugendlichenpflege und die Pflegegeldbegutachtung bei Kinder- und Jugendlichen spezialisiert.

Ich unterstütze Sie als Gutachterin für die Erstellung von Pflegegutachten für zum Beispiel Eingaben bei Gerichten.

Als erfahrene Pflegefachkraft/Krankenpflegerin kann ich Fragestellungen in meinem Gutachten Abläufe und Prozesse erheben, kann krankenpflegerische Aspekte der Dokumentation/Pflegedokumentation erheben, den Pflegezustand ermitteln und beurteilen und Empfehlungen ableiten. 

Pflegerische Sachverständige werden unter anderem von Behörden, Gerichten, Sozialversicherungsträgern, Versicherungen, RechtsanwältInnen oder eben von Privatpersonen beauftragt um Fragen zum Pflegezustand, Einschränkungen, erwarteter Pflegeaufwand, Pflegeaufwand bei einer Behinderung... zu beschreiben und einzuschätzen.

Als Sachverständige für Gesundheits- und Krankenpflege, insbesonders Kinder- und Jugendliche/Kinder mit besonderen Bedürfnissen unterstütze ich durch das Gutachten den Auftraggeber/Entscheidung. Die wichtige Aufgabe pflegerischer GutachterInnen  ist es, an der Schnittstelle Pflege/Medizin/Recht oftmals komplexe Zusammenhänge in einer, auch für Laien verständlichen, wissenschaftlich fundierten, pflegerisch (medizinisch) schlüssigenForm darzustellen.

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf!

Telefon: 
0664-51 697 51 (Anruf, WhatsApp und SMS)
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