
Kindern mit erhöhtem Pflegebedarf steht Pflegegeld zu. Grundsätzlich ist bei der Ermittlung und Beurteilung des Pflegebedarfs von Kinder und Jugendlichen jenes Ausmaß an Pflege zu berücksichtigen, das über das erforderliche Ausmaß von Pflege und Betreuung gleichaltriger nicht behinderter Kinder und Jugendlicher hinausgeht. (vgl. sozialministerium.at)
In der Beantragung und für die Beantragung zur Höherstufung gehe ich wie folgt vor:
Ich lerne Sie und Ihr Kind kennen, sichte die relevanten Befunde, berate Sie in einem Erstgespräch, ich erhebe mit Ihnen und ärztlichen Befunden die Anamnese und wir legen gemeinsam fest, wie und in welcher Form ich Sie und Ihr Kind unterstützen kann. Möglicherweise sind weitere Befunde notwendig oder es ist die Erstellung einer pflegefachlichen Stellungnahme durch mich als Pflegeexpertin empfehlenswert oder ich empfehle Ihnen, eine Zeit lang ein Pflegetagebuch zu führen.
Bei allen notwendigen Schritten unterstütze und berate ich Sie!
In meiner Tätigkeit als Pflegeexpertin orientiere ich mich an den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, die ich mir in laufenden Fort- und Weiterbildungen sowie im Selbststudium aneigne.