
Säuglingspflege - die ersten Tage und Wochen mit dem neugeborenen Baby
Wie hält man ein Neugeborenes richtig? Wie wickelt man ein Baby? Was ist bei der Nabelpflege zu beachten? Wie lange und wie oft darf man ein Baby baden? Wie oft wechsle ich die Windel? Was ziehe ich dem Neugeborene an, wenn wir raus gehen? Wie funktioniert das mit dem Kindersitz im Auto?
Die Säuglingspflege beinhaltet
Der Alltag mit einem Neugeborenen - Wie und wie oft wechsle ich die Windel beim Baby - Wie und wie oft bade ich mein Baby? - Wie ziehe ich mein Baby an? - Wie hebe, drehe und trage ich mein Baby? - Was mache ich, wenn mein Baby quengelig und unruhig ist? - Stillen, Babyernährung und Beikost. - Wie kann ich mein Baby verwöhnen? - Pflegeprodukte für die Babyhaut - einfache Bauchmassage - Aromapflege - sicheres Schlafen, Schlafumgebung
Parents to be - Beratung
Ihr wollt euch als werdende Eltern über unterschiedliche Themen informieren, habt Fragen zum Stillen, zur Einrichtung für Euer Babyzimmer, wollt wissen, wie der Kindersitz funktioniert und und und...meldet euch gerne - ihr bestimmt das Thema und die Inhalte!
Gerne berate ich über notwendige Dinge, die den Start für Ihren Liebling einfacher machen! Vieles, was am Markt angeboten wird, hat für die Versorgung eines Neugebornen keinen Mehrwert, kostet Geld und ist manchmal sogar einer gesunden Entwicklung entgegenwirkend. Gemeinsam erarbeiten wir - gerne bei Ihnen zu Hause - was Sie tatsächlich für die Babyausstattung benötigen.
Meine Beratung zur Babyausstattung gibt Ihnen Sicherheit, nimmt Ihnen Unsicherheiten - und spart Geld.
Gesundheits- und Krankenpflege sind Privatleistungen. Das bedeutet sie werden generell nicht von den Krankenkassen bezahlt, sondern die Kosten müssen selbst getragen werden.
Nach Beendigung meiner Beratungstätigkeit erhalten Sie eine Rechnung und zahlen per Überweisung oder in Bar.
Krankenkassen erstatten jedoch Leistungen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege anteilig!
Rechnungen können bei der Krankenkasse mit Zahlungsnachweis eingereicht werden und es werden - je nach Krankenkasse - Beträge rückerstattet.
BVAEB
Wenn anstelle einer Hebamme eine freiberuflich tätige diplomierte Gesundheits-und Krankenpflegerin (Kinder-und Jugendlichenpflege) in Anspruch genommen wird, wird von der BVAEB ein Kostenzuschuss in der Höhe des derzeit gültigen Tarifes wie für Hebammen geleistet.
Dieser Zuschuss beträgt derzeit EUR 40,00 für einen Hausbesuch bzw. EUR 28,50 für eine Ordination. Es werden maximal 12 Besuche/Ordinationen bezuschusst, wenn eine diesbezügliche Indikation vorliegt (z.B. Stillschwierigkeiten, usw).
ÖGK
Einen Teil der Kosten kann zurückgefordert werden.
Derzeit werden unabhängig von der Nachbetreuung durch eine Hebamme zusätzlich für die Leistungen einer diplomierten Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für max. 10 Besuche € 12,02* am Tag und € 23,28* für Sonn- und Feiertage, sowie in der Nacht rückerstattet.
*Tarif seit 1.1.2024
SVA
Für SVA Versicherte gibt es derzeit keine Kostenrückerstattung.
Zusatzversicherung
Nachfragen und Abklären mit der Zusatzversicherung ist notwendig, da es keine einheitlichen Kostenerstattungen für Kinder- und Jugendlichenpflege gibt.
Hausbesuch:
Mit einem kleinen oder/und kranken Kind ist es viel leichter, wenn man nicht außer Haus muss. Ich biete daher in ganz Wien und Umgebung auch Hausbesuche an. Fahrtkostenpauschale 12 Euro., nachdem ich täglich in Wien unterwegs bin, sind zeitnahe Besuche möglich!
Notfallbesuche 24/7 zu Hause nach Vereinbarung!